1. Am Wohnort von A. (Beschwerdeführer) fand am 2. April 2021 ein Polizeieinsatz statt. Im Zimmer des Beschwerdeführers wurden unter anderem zwei Minigrip mit insgesamt 2.7 Gramm Marihuana und Bargeld in Höhe von Fr. 15'020.00 beschlagnahmt. Aufgrund des Verdachtes, dass der Beschwerdeführer mit Betäubungsmitteln handeln könnte, eröffnete die Staatsanwaltschaft Baden am 3. April 2021 eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 BetmG.