Aufgrund der Detailaufstellung betreffend die Honorarnote vom 6. November 2017 ist davon auszugehen, dass auch in den Honorarnoten vom 26. April 2017 mit einem Stundenansatz von Fr. 250.00 gerechnet wurde. Demnach wurde in der "Strafsache B." für den Zeitraum vom 21. Februar 2017 bis 26. April 2017 Aufwendungen im Umfang von rund 6.5 Stunden (1'645.85 / 250) zuzüglich Auslagen von Fr. 53.60 und in der "Strafsache D." für den Zeitraum vom 10. bis 26. April 2017 Aufwendungen im Umfang von rund 2 Stunden (479.15 / 250) zuzüglich Auslagen von Fr. 31.30 in Rechnung gestellt.