Die dritte Kostennote datiert vom 6. November 2017 und weist für den Zeitraum vom 27. April 2017 bis 6. November 2017 ein Honorar von Fr. 958.35 zuzüglich Auslagen von Fr. 27.30 und Mehrwertsteuern von Fr. 78.85 aus. Eine dazugehörige Detailaufstellung hat der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 11. April 2022 zuhanden der Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten eingereicht. Die darin aufgeführten Aufwendungen im Umfang von 3.83 Stunden stehen im Zusammenhang mit der gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten geführten Strafuntersuchung und erscheinen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht insgesamt als angemessen.