Die zweite Kostennote datiert ebenfalls vom 26. April 2017 und weist in der "Strafsache D." für den Zeitraum vom 10. bis 26. April 2017 ein Honorar von Fr. 479.15 zuzüglich Auslagen von Fr. 31.30 und Mehrwertsteuern von Fr. 40.85 aus. Auch hier fehlt die Detailaufstellung, wobei aufgrund der Abrechnungsperiode dennoch festgestellt werden kann, dass die Aufwendungen nicht das aufgrund der Strafanzeige vom 21. August 2017 gegen D. eröffnete Strafverfahren betreffen können.