Die erste Kostennote datiert vom 26. April 2017 und weist in der "Strafsache B." für den Zeitraum vom 21. Februar 2017 bis 26. April 2017 ein Honorar von Fr. 1'645.85 zuzüglich Auslagen von Fr. 53.60 sowie Mehrwertsteuern von Fr. 135.95 aus. Als Beilage der vom Verteidiger ausgestellten Kostennote soll eine Detailaufstellung beigelegt gewesen sein, welche der Beschwerdeführer jedoch weder der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten noch im vorliegenden Beschwerdeverfahren eingereicht hat.