2.3. 2.3.1. 2.3.1.1. Der Beschwerdeführer machte in seiner Eingabe vom 11. April 2022 zuhanden der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Kosten im Umfang von Fr. 3'451.20 für seine freigewählte Verteidigung durch Fürsprecher Harold Külling (nachfolgend: Verteidiger) geltend. Nachfolgend gilt es zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Anspruch des Beschwerdeführers auf die Erstattung der vorgenannten Kosten mit ihrer Verfügung vom 12. April 2022 zu Recht abgewiesen hat.