Die lange Verfahrensdauer sowie die Notwendigkeit, zehn bis fünfzehn Eingaben à jeweils acht bis fünfzehn Seiten schreiben zu müssen, sei für ihn sehr belastend gewesen und habe ein Trauma verursacht. Er habe sich daher versucht mittels diverser Beschwerdeverfahren selbst zu helfen, wobei Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 4'088.00 entstanden seien. Weiter habe die Kantonspolizei ihm anlässlich der Einvernahmen mitgeteilt, dass er sich "bereithalten solle", weshalb er die letzten fünf Jahre nicht auf Urlaub habe fahren können. Aufgrund der erlittenen Leiden und Schmerzen verlange er von den Privatklägern, B. und D., eine solidarisch geschuldete Entschädigung von Fr. 30'000.00.