sung, das Verfahren einzustellen, wird lediglich die Begründung der Verfügung angefochten. Da die beanstandete Formulierung für den Beschwerdeführer keinen rechtlichen Nachteil und somit keine Beschwer begründet, ist auf Ziffer 1 und 3 der Beschwerde vom 9. Mai 2022 nicht einzutreten.