5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gegenpartei." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 18. Mai 2022 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge. 3.3. Der Beschwerdeführer reichte am 9. Juni 2022 eine freigestellte Stellungnahme ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: