bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung vom 12. April 2022 der Staatsanwaltschaft Muri AG (folgend: die Verfügung) vollständig aufzuheben und das Verfahren einzustellen. 2. Es seien Kosten- und Parteientschädigungen zu zusprechen.