Die von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bei Erlass der Sistierungsverfügung noch gehegte Hoffnung, auf weitere Erkenntnisse aus dem Strafbefehlsverfahren warten zu können, war spätestens nach Erhalt des Entscheids der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2021.185 vom 20. September 2021 am 24. September 2021 nicht mehr aufrechtzuerhalten. Seitdem war bzw. ist von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm im Wesentlichen nur noch die rein rechtliche Frage zu beantworten, ob die vorliegenden Sachverhaltsfeststellungen betreffend die in die Jahre 2011 - 2018 fallenden Vorwürfe eine Anklage/einen Strafbefehl