Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe der auf Zeit spielenden Privatklägerschaft "zu grosszügig" die Fristen erstreckt und ihn hierüber auch nicht in Kenntnis gesetzt, obwohl er letztmals am 22. März 2022 die Einstellung bzw. Fortsetzung des Strafverfahrens angemahnt habe. Er sei daher davon ausgegangen (und habe davon ausgehen dürfen), dass seit der Parteimitteilung vom 6. Januar 2022 keine weiteren verfahrensleitenden Handlungen mehr vorgenommen worden seien. Das Strafverfahren stelle für ihn eine grosse Belastung dar und habe auch zur -6-