3.3. Der Beschwerdeführer wies mit Stellungnahme vom 1. Juni 2022 nochmals darauf hin, dass die letzte Einvernahme am 20. August 2020 stattgefunden habe. Seitdem hätten keine verfahrensrelevanten Ermittlungshandlungen mehr stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe der auf Zeit spielenden Privatklägerschaft "zu grosszügig" die Fristen erstreckt und ihn hierüber auch nicht in Kenntnis gesetzt, obwohl er letztmals am 22. März 2022 die Einstellung bzw. Fortsetzung des Strafverfahrens angemahnt habe.