Nach Aufhebung ihrer Sistierungsverfügung am 20. September 2021 habe sie zwar zirka drei Monate für die Mitteilung des Verfahrensabschlusses benötigt. Dies sei aber weit entfernt von der vom Bundesgericht (für die Annahme einer Rechtsverzögerung) im Untersuchungsverfahren verlangten 13- bis 14-monatigen Untätigkeit. Dass nach Mitteilung des Verfahrensabschlusses dieser noch nicht erfolgt sei, sei auf die Redaktion der Endverfügungen und die von der Privatklägerschaft beantragten Fristerstreckungen zurückzuführen. Der Versand der Endverfügungen sei für spätestens Mitte Juni 2022 geplant. Zum Stand des Strafbefehlsverfahrens äusserte sie sich nicht.