1.4. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts hiess mit Entscheid SBK.2021.185 vom 20. September 2021 die Beschwerde gegen die Sistierungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 19. Mai 2021 (soweit sie darauf eintrat) gut und hob diese auf. 2. 2.1. Mit Eingaben vom 4. November 2021 und 7. Dezember 2021 ersuchte der Beschwerdeführer die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm darum, das Strafverfahren unverzüglich fortzusetzen bzw. gänzlich einzustellen. -3-