1.3. Mit Verfügung vom 19. Mai 2021 sistierte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm die Strafuntersuchung in Bezug auf die in die Jahre 2011 - 2018 fallenden Vorwürfe auf unbefristete Zeit. In Bezug auf die in den Zeitraum Januar - März 2019 fallenden Vorwürfe erliess sie am 4. Juni 2021 einen Strafbefehl wegen Veruntreuung. Der Beschwerdeführer erhob in der Folge gegen die Sistierungsverfügung Beschwerde und gegen den Strafbefehl Einsprache.