In Abänderung hierzu teilte sie den Parteien mit Schreiben vom 24. November 2020 mit, das Strafverfahren wegen Veruntreuung hinsichtlich des Zeitraums 2011 - 2018 einstellen und hinsichtlich des Zeitraums Januar - März 2019 mit einem Strafbefehl erledigen zu wollen. Mit Schreiben vom 16. März 2021 teilte sie den Parteien mit, das Strafverfahren wegen Veruntreuung hinsichtlich des Zeitraums 2011 - 2018 sistieren und hinsichtlich des Zeitraums Januar - März 2019 mit einem Strafbefehl erledigen zu wollen.