1.4. Das Bundesgericht hob den Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2022.55 vom 2. März 2022 mit Urteil 1B_156/2022 vom 13. April 2022 auf und wies die Staatsanwaltschaft Baden an, den Beschwerdeführer unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Zudem wies es die Sache zur Neuverlegung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des kantonalen Beschwerdeverfahrens an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts zurück.