3.3. Der Beschuldigte führte mit Beschwerdeantwort vom 30. Mai 2022 aus, dass er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestreite und auf die begründete Nichtanhandnahmeverfügung verweise. -4- 3.4. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte mit Beschwerdeantwort vom 2. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: