" 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14. April 2022 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, das vorliegende Strafverfahren gegen den Beschwerdegegner an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu überweisen; 2. Eventualiter ist die Beschwerdegegnerin anzuweisen, die zuständigkeitsrelevanten Sachverhaltselemente von Amtes wegen vorab zu erheben. 3. Subeventualiter sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14. April 2022 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, eine Strafuntersuchung an die Hand zu nehmen und durchzuführen;