1.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg ersuchte am 24. Februar 2022 die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden um Übernahme des den Beschuldigten betreffenden Verfahrens wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB). Dieses Ersuchen wurde von der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden mit Schreiben vom 2. März 2022 abgelehnt.