Dieser Verpflichtung sei C. aber nicht nachgekommen. Nachträglich habe sich herausgestellt, dass über C. bereits im September 2020 der Privatkonkurs eröffnet und im November 2020 mangels Aktiven eingestellt worden sei. 1.2. In einem Nachtrag zur Strafanzeige (Eingabe vom 30. Juni 2021) führte der Beschwerdeführer aus, dass C. am 24. Juni 2021 ausgesagt habe, vom Darlehensbetrag (Fr. 265'000.00) Fr. 45'000.00 zur Rückbezahlung eines Darlehens an seinen Vater (den Beschuldigten) verwendet zu haben. Bezüglich diesem sei eine genauere Prüfung des Straftatbestands der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) angezeigt.