Er gab sodann an, dass die Beschwerdeführerin nie etwas selber entscheide. Wenn jemand etwas gegen sie machen wolle, dann könne man das sehr leicht machen (Einvernahmeprotokoll H. vom 24. November 2020, S. 9, Frage 23, 34 f., 56 und 58 [Ordner 2, Register 7]). - 18 -