Des Weiteren sind Fotos mit einem Bissabdruck an der Hand, blauen Flecken und Kratzern aktenkundig (Ordner 1, Register 13 bzw. Ordner 2, Register 3). Betreffend das Beissen sagte der Beschuldigte aus, er habe die Beschwerdeführerin einmal während des Geschlechtsverkehrs fein in den Arm gebissen bzw. später will er sie in die Hand gebissen haben (Festnahmeeröffnungsprotokoll des Beschuldigten vom 3. November 2020, S. 10, Frage 45 f. und 168 bzw. 197 ff. [Ordner 1, Register 2]).