Auch wenn die Beschwerdeführerin die Nachbarin offensichtlich zu einer Falschaussage anstiften wollte und die Nachbarin angab, Ziel der Beschwerdeführerin sei das Bleiberecht in der Schweiz gewesen und die Beschwerdeführerin habe immer wieder gelogen und sie habe sich gefragt, ob sie sich die roten, frischen Flecken am Hals selbst zugefügt habe (Einvernahmeprotokoll von F. vom 30. November 2020, S. 7 ff. [Ordner 2, Register 6]), liegen eben – insbesondere mit den festgestellten Flecken (an den Armen) – auch Hinweise für die Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin vor. - 17 -