Anderseits würdigte die Staatsanwaltschaft Baden nicht, dass die Beschwerdeführerin über alle Einvernahmen hinweg übereinstimmend aussagte, dass sie mehrfache häusliche Gewalt durch den Beschuldigten erlebt habe. Er habe sie geschlagen, getreten und gewürgt. Dafür liegen in den Akten auch diverse Hinweise vor, auf welche die Staatsanwaltschaft Baden nicht oder zu wenig eingeht: