5. 5.1. 5.1.1. Die gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe von häuslicher Gewalt, d.h. Tätlichkeiten, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung (Einstellungsverfügung, E. I.1) sowie von Sexualdelikten (Einstellungsverfügung, E. I.2.) beruhen auf den Aussagen der Beschwerdeführerin anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahmen vom 8. September 2020 und vom 24. September 2020 (beide Ordner 2, Register 1). In der Folge wurde die Beschwerdeführerin von der Staatsanwaltschaft Baden am 15. Dezember 2020 (Ordner 2, Register 2), 22. Dezember 2020 (Ordner 2, Register 3) sowie 20. Januar 2021 (Ordner 2, Register 4) per Video einvernommen.