Es erscheine widersprüchlich, wenn anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme die Befragung per Video erfolge, was augenscheinlich ausführlichere Aussagen der Beschwerdeführerin ermöglicht habe, ihr dann aber vorgeworfen werde, sie hätte sich anlässlich dieser Einvernahme auf einmal ausführlich geäussert. Dass sich die Beschwerdeführerin in einer späteren Einvernahme besser an das Erlebte habe erinnern können als bei früheren polizeilichen Befragungen lasse sich gemäss Dr. med. univ. E. im konkreten Fall psychiatrisch erklären. Betreffend Zeitfenster der angeblichen Körperverletzungen sei von der Polizei nach verschiedenen Ereignissen gefragt worden.