angeblichen Tathergang nachvollziehen und rekonstruieren zu können. Arztbelege, die die Behauptung, sie sei am 3. August 2020 im Spital gewesen und hätte eine Infusion erhalten, bestätigten, seien zu keinem Zeitpunkt eingereicht worden. Soweit die Nachbarin hätte lügen und dem Bruder der Beschwerdeführerin sagen sollen, Letztere sei ohnmächtig am Boden gelegen, habe die Beschwerdeführerin vermutungsweise die eigene Familie dazu bringen wollen, dem Beschuldigten zu misstrauen und diesen zu hassen. So gelinge ihr die Trennung von ihm am einfachsten und mit geringem Widerstand ihrer Familie.