Betreffend Zeitfenster der angeblichen Körperverletzungen sei zu bezweifeln, dass man sich bezüglich des Datums des ersten Vorfalles um fünf Monate verrechnet habe, d.h. ob es März oder August 2020 gewesen sei. Betreffend angebliche Vergewaltigungen hätte man nicht vergessen können, ob man während des Ramadans vergewaltigt worden sei oder nicht, da dies ein einprägendes und unvergessliches Ereignis sei. Weiter sei festzustellen, dass anlässlich der Hausdurchsuchung weder leere Alkoholflaschen noch Betäubungsmittel gefunden worden seien.