Es sei ihr deshalb schwergefallen, den Sachverhalt strukturiert zu erzählen. Doch noch viel schwerer wäre ihr gefallen, einen solchen Sachverhalt zu erfinden. Entgegen der Behauptung der Staatsanwaltschaft Baden könne aufgrund der Beweislage nicht davon ausgegangen werden, dass bei Anklageerhebung nicht mit einem Schuldspruch zu rechnen sei. Die Beurteilung und Würdigung des Sachverhalts sei angesichts der Aktenlage und der Aussagen der Beteiligten dem Gericht zu überlassen.