Woher diese Flecken stammen könnten, scheine angesichts des Widerspruchs in Bezug auf die Farbe der Flecken nicht relevant. Unbeachtet sei auch geblieben, dass F. von deutlich hörbaren Auseinandersetzungen zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten berichtet habe. Laut Aussage von F. hätten diese sicherlich zwei Mal pro Woche gestritten, richtig brutal. Angesichts der Äusserungen von F. scheine es der Sache nicht gerecht, wenn die Staatsanwaltschaft Baden auch noch so geringe Unterschiede in den Aussagen hervorstreiche, den sich übereinstimmenden Äusserungen dagegen keinerlei Bedeutung zuzumessen scheine.