Erzählung gewesen, was ihr ausführlichere Aussagen ermöglicht habe. Zu beachten sei auch, dass sie mehrfach ausgesagt habe, dass es ihr schwerfalle, sich genau zu erinnern, die Vorfälle auseinanderzuhalten und zeitlich einzuordnen. Es scheine durchaus nachvollziehbar und kaum aussergewöhnlich, dass sich ein Opfer von häuslicher Gewalt mit etwas mehr Abstand zum Erlebten auch besser an die Vorkommnisse erinnern könne. Zu schliessen, ihre Aussagen seien nicht erlebnisbasiert, scheine jedenfalls nicht haltbar.