Demnach habe es die Beschwerdeführerin regelrecht auf ihn abgesehen gehabt und die Initiative und das Aufrechthaltenwollen der Beziehung seien von ihr aus gekommen, als er ihr offenbart habe, dass er sich von ihr habe trennen wollen. Auch ihr nach der Trennung an den Tag gelegtes Verhalten, indem sie ihn von sich aus vom Frauenhaus aus kontaktiert habe, zeige auf, dass sie unter allen Umständen mit ihm habe zusammenbleiben wollen, obwohl er ihr unmissverständlich gesagt habe, insbesondere anlässlich der innerfamiliären Aussprache am 13. August 2020, dass er keine Zukunft mehr sehe mit ihr.