3.5. Die Beschwerdeführerin stellte mit Eingabe vom 20. Juni 2022 im Rahmen eines Novums folgende Anträge: " 1. Es sei der Arztbericht von Dr. med. univ. E. vom 16.06.2022 zu den Akten zu nehmen. 2. Eventualiter sei ein Gutachten über die Verhaltensentwicklung der Beschwerdeführerin für den Zeitraum ab ihrer ersten bis und mit ihrer letzten Einvernahme einzuholen." 3.6. Der Beschuldigte beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 27. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin.