3.2. Die Beschwerdeführerin leistete die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Verfügung vom 10. Mai 2022 einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten am 13. Mai 2022. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Baden ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 19. Mai 2022 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -3- 3.4. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen setzte Rechtsanwalt Marcel Buttliger mit Verfügung vom 27. Mai 2022 für das vorliegende Beschwerdeverfahren als amtlichen Verteidiger des Beschuldigten ein.