1. A. liess am 3. September 2020 bei der Kantonspolizei Aargau in Baden gegen ihren Ehemann B. (fortan Beschuldigter) Strafanzeige wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Gefährdung des Lebens, Nötigung, Drohung, einfacher Körperverletzung sowie wiederholter Tätlichkeiten einreichen. Sie wirft ihm zusammengefasst vor, er habe sie während der Ehe bzw. vom 1. März 2020 bis 13. August 2020 mehrfach vergewaltigt, zum Oral- und Analsex gezwungen, mehrfach gewürgt und immer wieder tätlich angegriffen. Anlässlich ihrer Einvernahme vom 8. September 2020 stellte A. Strafantrag und konstituierte sie sich als Zivil- und Strafklägerin.