Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Staates." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 10. Mai 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Am 23. Mai 2022 reichte der Beschwerdeführer nochmals eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: