2.2. Für die weiteren Delikte (Tätlichkeit, Urkundenfälschung, mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes) wurde A. mit Strafbefehl vom 1. April 2022 zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 50.00, abzüglich 37 Tagen Untersuchungshaft (somit 63 Tagessätze) sowie zu einer Busse von Fr. 1'400.00 verurteilt. Dem Beschwerdeführer wurde zudem ¼ der Kosten der amtlichen Verteidigung, ausmachend Fr. 2'644.30, auferlegt. Gegen den Strafbefehl vom 1. April 2022 erhob A. am 14. April 2022 Einsprache.