5. Die Kosten für die amtliche Verteidigung werden in der Höhe von ¾ vom Kanton getragen, die restlichen Kosten verbleiben beim separat ergehenden Strafbefehl gegen den Beschuldigten. Die Kostennote der amtlichen Verteidigung wird im Umfang von CHF 10'577.30 gutgeheissen und die Amtskasse der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wird angewiesen, Rechtsanwältin lic. iur. T. Hintermann nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung die Entschädigung von CHF 10'577.30 (inkl. 7.7% MwSt.) auszurichten." Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Einstellungsverfügung am 28. März 2022.