1.4. Mit Schreiben vom 23. Juli 2021 gelangte A. an die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm und beantragte u.a. die Einstellung des Strafverfahrens, einen Schadenersatz von Fr. 5'590.00 sowie eine Genugtuung für die ausgestandene Haft von Fr. 7'200.00. 2. 2.1. Am 24. März 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm folgende Einstellungsverfügung: