1.2. Am 18. Juni 2020 wurde A. festgenommen und anschliessend mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 20. Juni 2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm für einstweilen 3 Monate in Untersuchungshaft versetzt. 1.3. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 23. Juli 2020 teilweise gut und ordnete die unverzügliche Freilassung von A. aus der Untersuchungshaft unter Anordnung von Ersatzmassnahmen an.