Gerade in einer Konstellation wie vorliegend, in der widersprüchliche Aussagen der Ehefrau des Beschwerdeführers vorlägen, sei es für eine korrekte Beweiswürdigung wichtig, dass sich das Bezirksgericht Baden ein Bild einer unbeeinflussten Zeugin machen könne. Bei Aufhebung der Ersatzmassnahmen wäre ernstlich zu befürchten, dass der Beschwerdeführer mit seiner Ehefrau in Kontakt treten und versuchen könnte, auf sie einzuwirken.