4. 4.1. 4.1.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau prüfte von den von der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden in ihrem Verlängerungsgesuch geltend gemachten besonderen Haftgründen der Wiederholungs- und Kollusionsgefahr einzig Letztere. Was die diesbezüglichen theoretischen Grundlagen anbelangt, kann auf E. 4.2.1 der angefochtenen Verfügung verwiesen werden.