Anlässlich der parteiöffentlichen Einvernahme habe seine Ehefrau ihre anfänglichen Vorwürfe nicht bestätigt. Vielmehr habe sie am 18. Januar 2022 durch ihren Rechtsvertreter den Rückzug sämtlicher Strafanträge und ihr Desinteresse an der Weiterführung des Strafverfahrens gegen ihn erklärt und mitteilen lassen, dass sie keine ihn belastenden Aussagen machen bzw. von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Auch habe sie auf ihre Parteistellung und eine getrennte Anhörung anlässlich der Hauptverhandlung verzichtet und ihre Privatklage zurückgezogen.