Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 13. April 2022 betreffend die Verlängerung der Ersatzmassnahmen in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 5. Juni 2021 meldete die Ehefrau des Beschwerdeführers (B.) der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Aargau einen Vorfall häuslicher Gewalt seitens des Beschwerdeführers ihr und der gemeinsamen Tochter C. gegenüber. Der Beschwerdeführer wurde deswegen am 6. Juni 2021 vorläufig festgenommen.