Die Beschwerdeführerin hat sich als Zivil- und Strafklägerin konstituiert. Sie ist folglich zur Beschwerde legitimiert. 1.3. Die weiteren Eintretensvoraussetzungen sind erfüllt und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Die Beschwerdeführerin beantragt die Vereinigung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens mit den Parallelverfahren, da der Beschuldigte in mehreren Fällen systematisch amtsmissbräuchlich gehandelt habe.