3.5. Mit Eingabe vom 4. Juli 2022 nahm der Beschuldigte zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Stellung. 3.6. Mit Eingabe vom 16. August 2022 nahm die Beschwerdeführerin zu den Beschwerdeantworten der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach und des Beschuldigten Stellung. 3.7. Mit Eingabe vom 22. August 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach auf eine Stellungnahme zur Eingabe des Beschuldigten vom 4. Juli 2022 und der Beschwerdeführerin vom 16. August 2022. 3.8. Am 29. August 2022 nahm die Beschwerdeführerin zur Eingabe des Beschuldigten vom 4. Juli 2022 Stellung.