1.3. Am 22. Juni bzw. 1. und 23. September 2021 sowie am 28. Juni 2021 wurden von einem in der Einwohnergemeinde Q. Sozialhilfe beziehenden Ehepaar sowie einem Sozialhilfebezüger ebenfalls Strafanzeigen betreffend die Handlungen bzw. Unterlassungen des Beschuldigten im Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit eingereicht (parallele Beschwerdeverfahren SBK.2022.146 und SBK.2022.147). Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach untersuchte die vom Beschwerdeführer und den anderen Sozialhilfebezügern eingegangenen Strafanzeigen gemeinsam. 2. Am 8. April 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach (soweit die Beschwerdeführerin betreffend):