40772/98 i.S. Pančenko gegen Lettland vom 28. Oktober 1999). Vorliegend, wo im Wesentlichen die Rechtmässigkeit von Sozialhilfekürzungen infrage stehen (gegen welche der Beschwerdeführer den Rechtsmittelweg hätten beschreiten können), kann keine Rede von einer Verletzung von Art. 3 EMRK sein. Der Beschwerdeführer verfügte stets über eine Unterkunft, Verpflegung sowie eine Gesundheitsversorgung. Demgemäss steht dem Beschwerdeführer auch nach Art. 29 Abs. 3 BV kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege zu. Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.